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Aktenzeichen I 568/81

Datum 21.09.1881

Leitsatz 1. Kann das rechtliche Bestehen einer Aktiengesellschaft, deren Organe nach erfolgter Eintragung derselben in das Handelsregister Schulden kontrahiert haben, von einem auf Einzahlung des gezeichneten, aber nicht gezahlten Betrages zum Zwecke der Tilgung jener Schulden belangten Aktionär wegen ungenügender Aktienzeichnung angefochten werden? 2. Welchen Einfluß hat die unterlassene Einschreibung der Person eines Domiziliaten in einen Nachsichtwechsel, welcher nach der Intention bei Ausstellung des Wechsels einem noch in den Wechsel einzuschreibenden Domiziliaten zur Sicht und demnächst zur Zahlung präsentiert werden sollte, auf die Gültigkeit des Wechsels und auf die Art und den Ort der Protesterhebung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464005120076

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