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Aktenzeichen II 356/81

Datum 25.10.1881

Leitsatz Ist das Gericht des Wohnsitzes des Verkäufers zuständig als Gerichtsstand des Erfüllungsortes (C.P.O. §. 29) für eine Klage des Verkäufers gegen den Käufer auf Empfangnahme und Bezahlung der diesem überschickten und von ihm beanstandeten Ware?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464005160089

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