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Aktenzeichen III 462/81
Datum 01.11.1881
Leitsatz Ist im Falle des Art. 354 H.G.B. der durch eine zu öffentlichen Versteigerungen obrigkeitlich nicht autorisierte Privatperson bewirkte öffentliche Verkauf für den säumigen Käufer verbindlich? Kann in Handelsgeschäften das Verkaufsrecht zu Lasten des säumigen Käufers nur in Gemäßheit der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (Art. 343) ausgeübt werden, oder kommen neben demselben die in den einzelnen Landesrechten bestehenden Bestimmungen, welche den Verkäufer im Falle des Verzuges des Käufers weitergehende Befugnisse einräumen, zur Anwendung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464005180094
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