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Aktenzeichen III 193/81

Datum 22.11.1881

Leitsatz Sind die in der 1. 68 pr. Dig. ad leg. Falc. 35, 2 für die Berechnung der falcidischen Quart gegebenen Vorschriften auch anwendbar in sonstigen Fällen, und besonders in Haftpflichtsachen hinsichtlich der Entscheidung über die Dauer der als Entschädigung für die Tötung des Ernährers zuzuerkennenden Rente? Kann in Haftpflichtsachen der Witwe eines Getöteten, welche während ihrer Ehe keine Erwerbsgeschäfte betrieben hat, auf die ihr zu gewährende Entschädigung ein ihr zuzumutender Erwerb in Abzug gebracht werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640051D0108

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