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Aktenzeichen I 581/81

Datum 12.10.1881

Leitsatz Besteht nach römischem Rechte ein Entschädigungsanspruch, wenn die beschädigende Handlung in begründeter Besorgnis für den Verlust eigener Vermögensrechte vorgenommen wurde? Hat das heutige gemeine Recht hieran etwas geändert?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464005290160

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