zurück
Aktenzeichen I 585/81
Datum 22.10.1881
Leitsatz 1. Ist die Befugnis, einen bestimmten Familiennamen zu führen, ein im Rechtswege verfolgbares Privatrecht? 2. Wer ist befugt, gegen ein uneheliches Kind auf Aberkennung des Rechtes zur Führung des Familiennamens des Erzeugers zu klagen? 3. Welche Wirkung hat die Erlaubnis des Erzeugers, seinen Familiennamen zu führen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640052D0171
zurück