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Aktenzeichen III 48/81

Datum 08.11.1881

Leitsatz Bedarf es, damit der Besitzübergang vermittels constitutum possessorium bewirkt wird, eines rechtlichen Grundes, kraft dessen der bisherige Besitzer die Sache zu behalten befugt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464005310181

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