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Aktenzeichen IVa 695/80

Datum 20.05.1881

Leitsatz Genügt zur Anwendung des §. 581 A.L.R. I. 11 das Hingeben des Darlehns auf die ausdrückliche Erklärung, daß dasselbe zum Spiel begehrt werde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464005400238

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