zurück
Aktenzeichen IVa 695/80
Datum 20.05.1881
Leitsatz Genügt zur Anwendung des §. 581 A.L.R. I. 11 das Hingeben des Darlehns auf die ausdrückliche Erklärung, daß dasselbe zum Spiel begehrt werde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464005400238
zurück