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Aktenzeichen IVa 713/80
Datum 26.09.1881
Leitsatz 1. Nach welchem Zeitpunkte bestimmt sich der Vermögensbestand, welcher für eine während fingierter Gütergemeinschaft kontrahierte Schuld haftet? 2. Welche Art der Gütergemeinschaft ist zu fingieren, wenn am Wohnsitze des Schuldkontrahenten außer der provinziellen westfälischen noch eine andere Gütergemeinschaft in Geltung steht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640054A0275
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