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Aktenzeichen II 55/81

Datum 04.10.1881

Leitsatz Kann derjenige, welcher einer Eisenbahngesellschaft sein Grundstück behufs Verwendung zum Bahnkörper freiwillig überlassen hat, wenn dieselbe später in Fallitzustand geraten ist, die festgestellte Entschädigung zum vollen Betrage als Schuld der Masse fordern, und im Weigerungsfalle Auflösung des Vertrages und Rückgabe verlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464005590333

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