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Aktenzeichen II 367/81
Datum 25.10.1881
Leitsatz Kann ein Pfandgläubiger, welcher mit einer den mutmaßlichen Ausfall am Pfande darstellenden Summe zur Konkursmasse zugelassen worden ist, nach Beendigung des Konkurses durch Nachlaßvergleich die Vergleichssumme auch für den Restbetrag, mit welchem er an das Pfand verwiesen worden ist, fordern, ohne das Pfand zurückzugeben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464005700394
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