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Aktenzeichen VI 185/01

Datum 14.10.1901

Leitsatz Kann aus § 51 Gew.O. Entschädigung verlangt werden, wenn ein Gewerbebetrieb, dessen Eröffnung gestattet worden ist, nachträglich deshalb untersagt wird, weil er nach baupolizeilichen Vorschriften an der gewählten Stelle nicht hätte gestattet werden dürfen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032020004

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