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Aktenzeichen V 221/01

Datum 26.10.1901

Leitsatz Nach welchem Rechte regelt sich der Besitzschutz, wenn das Besitzdelikt vor dem 1. Januar 1900 begangen worden ist? Findet auf ihn § 864 Abs. 2 B.G.B. Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032030008

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