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Aktenzeichen III 411/01

Datum 17.12.1901

Leitsatz Kann gegenüber einer vor dem 1. Januar 1900 unter der Herrschaft des gemeinen Rechtes entstandenen Forderung aus einem depositum irregulare nach diesem Zeitpunkte mit einer (vor demselben entstandenen) Gegenforderung aufgerechnet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640320A0037

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