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Aktenzeichen VII 386/01

Datum 17.12.1901

Leitsatz In welchem Sinne muß für den Begriff der Zahlungseinstellung vorausgesetzt werden, daß der Schuldner in der Allgemeinheit den fälligen Ansprüchen seiner Gläubiger gerecht zu werden aufgehört hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640320B0039

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