zurück

Aktenzeichen I 275/01

Datum 18.12.1901

Leitsatz 1. Rechtliche Bedeutung der Zeichnung einer Stammeinlage einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Auftrage eines Anderen. Steht der Verpflichtung zur Abtretung des gezeichneten Geschäftsanteiles aus einem solchen Auftrage die Vorschrift des § 15 Abs. 4 des Gesetzes vom 20. April 1892 entgegen? 2. Kann der Auftraggeber solcher Zeichnung die von ihm an die Gesellschaft geleisteten Einzahlungen von der Gesellschaft um deswillen zurückfordern, weil die Abtretung des Geschäftsanteiles durch den Beauftragten an ihn nicht in der durch § 15 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. April 1892 vorgeschriebenen Form erfolgt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640320C0042

Download PDF

zurück