zurück

Aktenzeichen VII 349/01

Datum 07.01.1902

Leitsatz Kommt ein Versicherungsvertrag zustande, wenn die Unterzeichnung der Polize und die Aushändigung derselben an den Antragsteller durch den zur Vornahme dieser Handlungen bevollmächtigten, nicht aber mit dem Vertragsabschlusse beauftragten Agenten geschieht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032110075

Download PDF

zurück