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Aktenzeichen VII 349/01
Datum 07.01.1902
Leitsatz Kommt ein Versicherungsvertrag zustande, wenn die Unterzeichnung der Polize und die Aushändigung derselben an den Antragsteller durch den zur Vornahme dieser Handlungen bevollmächtigten, nicht aber mit dem Vertragsabschlusse beauftragten Agenten geschieht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032110075
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