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Aktenzeichen VI 319/01
Datum 09.01.1902
Leitsatz Inwieweit ist nach § 12 des Gesetzes über das Telegraphenwesen vom 6. April 1892 der Unternehmer der späteren elektrischen Anlage verpflichtet, die Kosten verbesserter Sicherungsmaßregeln dem Unternehmer der älteren elektrischen Anlage zu ersetzen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032130083
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