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Aktenzeichen VI 357/01

Datum 09.01.1902

Leitsatz 1. Hat derjenige, der bei der Fahrt auf einer Straßenbahn eine Körperverletzung erlitten hat, Anspruch auf Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens nur dann, wenn der Unfall mit den dem Eisenbahnbetriebe eigentümlichen Gefahren im Zusammenhange steht? 2. Liegt höhere Gewalt vor, wenn der Unfall dadurch herbeigeführt ist, daß in einer Großstadt der Straßenbahnwagen mit einem plötzlich aus einem Hause rückwärts auf die Straße hinausgeschobenen Wagen zusammengestoßen ist? 3. Fällt dem Verletzten ein Verschulden zur Last, wenn er in der begründeten Befürchtung eines unmittelbaren Zusammenstoßes unerlaubterweise den Perron des in der Fahrt begriffenen Straßenbahnwagens zu verlassen versucht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032140092

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