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Aktenzeichen IV 264/01
Datum 09.12.1901
Leitsatz Ist die Vorschrift des § 1614 Abs. 1 B.G.B. auch in dem Falle anwendbar, wenn ein die Unterhaltspflicht regelnder Vergleich schon vor dem 1. Januar 1900 zustande gekommen war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032150096
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