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Aktenzeichen VII 315/01

Datum 20.12.1901

Leitsatz 1. Darf nach dem Gesetze wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung vom 13. Mai 1870 der Bundesstaat, in welchem ein Deutscher seinen Wohn- oder Aufenthaltsort hat, dasjenige Einkommen desselben, welches aus dem in einem anderen Bundesstaate belegenen Grundbesitze oder betriebenen Gewerbe herrührt, überhaupt nicht besteuern oder nur dann nicht, wenn der andere Bundesstaat hinsichtlich dieses Einkommens von seinem Besteuerungsrechte Gebrauch macht? 2. Ist das bei der Ausgabe neuer Aktien festgesetzte Aufgeld (der Agiogewinn) im Sinne des vorbezeichneten Reichsgesetzes als ein aus dem Gewerbebetriebe herrührendes Einkommen anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032160097

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