zurück

Aktenzeichen IV 299/01

Datum 13.01.1902

Leitsatz Nach welchem Rechte richtet sich der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau, wenn das den Ehemann für schuldig erklärende, noch vor dem 1. Januar 1900 ergangene Scheidungsurteil mit einem Rechtsmittel zwar nicht angefochten, aber erst nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches rechtskräftig geworden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640321A0120

Download PDF

zurück