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Aktenzeichen I 203/01

Datum 15.01.1902

Leitsatz Kann ein Gebrauchsgegenstand, durch dessen Verwendung ein bisher unbekannter technischer Erfolg erzielt wird, wegen neuer Gestaltung geschützt werden, wenn sein Modell zwar demjenigen bereits bekannter Gebrauchsgegenstände entlehnt worden ist, aber dem Zwecke der neuen Verwendung angepaßt und demgemäß gestaltet werden mußte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640321C0124

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