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Aktenzeichen I 315/01

Datum 15.01.1902

Leitsatz Kann eine erst nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer eingetragenen Genossenschaft vorgenommene Eintragung in die Liste der Genossen für den Eingetragenen die Mitgliedschaft begründen? Ist bei Anwendung des § 111 (früher § 104) Abs. 1 Satz 3 des Genossenschaftsgesetzes eine auf Rechtsunkenntnis beruhende Nichtkenntnis von einem Anfechtungsgrunde als eine unverschuldete anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640321D0127

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