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Aktenzeichen II 408/01

Datum 15.02.1902

Leitsatz Voraussetzung des Annahme-(Gläubiger-)verzuges nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche. Wird ein solcher dadurch begründet, daß der Käufer, bevor ihm die nach dem Vertrage an seinen Wohnort zu sendende und dort zu empfangende Ware an diesem Orte angeboten wird, erklärt, daß er den Kaufvertrag nicht für rechtswirksam erachte, oder muß auch in einem solchen Falle zur Begründung des Verzuges die Ware dem Käufer am Erfüllungsorte angeboten werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640322C0208

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