zurück

Aktenzeichen IV 370/01

Datum 20.02.1902

Leitsatz Sind nach § 2242 B.G.B. auch die Teile des Protokolles, in welchen sich die Angaben über Ort und Tag der Verhandlung befinden, vorzulesen und vom Erblasser zu genehmigen, und muß im Protokolle -- zur Vermeidung der Nichtigkeit des Testamentes -- festgestellt werden, daß dies geschehen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032300215

Download PDF

zurück