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Aktenzeichen V 410/01
Datum 01.03.1902
Leitsatz Darf ein Knappschaftsverein, der einem Knappschaftsinvaliden bei dessen Lebenszeit auf Grund der Satzungen der Knappschaft ein Erziehungsgeld für die Kinder zu gewähren hat, die dem Invaliden nach dem Unfallversicherungsgesetze vom 6. Juli 1884 bewilligte Rente auf dieses Erziehungsgeld anrechnen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032350232
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