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Aktenzeichen IV 385/01

Datum 03.03.1902

Leitsatz 1. Kann ein Pflichtteilsberechtigter, der erst, nachdem der Erblasser die letztwillige Verfügung errichtet hatte, pflichtteilsberechtigt geworden ist, die letztwillige Verfügung anfechten, wenn ihm in dieser ohne Rücksicht auf die seinem Pflichtteilsrechte zu Grunde liegende Stellung zum Erblasser eine Zuwendung gemacht worden ist? 2. Voraussetzung für die Anfechtbarkeit einer letztwilligen Verfügung wegen Irrtums des Erblassers.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032360238

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