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Aktenzeichen VI 428/02
Datum 06.03.1902
Leitsatz 1. Steht der Schadensersatzanspruch aus § 833 B.G.B. dem Dienstboten, welcher durch ein dem Dienstherrn gehöriges Tier verletzt worden ist, gegen diesen als den Tierhalter zu? 2. Findet im Falle des § 833 auch der § 847 Abs. 1 B.G.B. Anwendung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032380244
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