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Aktenzeichen VI 430/01

Datum 10.03.1902

Leitsatz Welches Recht ist für die Berechnung von Fristen maßgebend, die nach dem 31. Dezember 1899 in betreff eines Vertragsverhältnisses vereinbart worden sind, das bereits vorher entstanden war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032390253

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