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Aktenzeichen II 407/01

Datum 11.04.1902

Leitsatz 1. Kennt das Bürgerliche Gesetzbuch ein Rücktrittsrecht des Käufers wegen Verschlechterung der Vermögenslage des Verkäufers nach Abschluß eines Zug um Zug zu erfüllenden, noch nicht fälligen Warenlieferungsgeschäftes? 2. Können die die Fälligkeit begründende Handlung, die Mahnung nach § 284 B.G.B. und die Aufforderung nach § 326 Abs. 1 Satz 1 B.G.B. gleichzeitig miteinander erfolgen? 3. Worin besteht der Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach § 326 Abs. 1 Satz 2 B.G.B.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640323B0255

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