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Aktenzeichen III 397/01
Datum 18.02.1902
Leitsatz 1. Erfüllungsort für den Käufer nach den Bestimmungen des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches. 2. An welchem Orte hat der Verkäufer nach gemeinem Rechte den Wandelungsanspruch des Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises wegen Mängel der übergebenen Ware zu erfüllen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640323C0270
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