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Aktenzeichen VII 288/01
Datum 26.11.1901
Leitsatz Wann ist eine Vertragsurkunde, inhalts deren die Vertragschließenden einander Gegenstände im Wege des Austausches veräußern, anstatt des für einen Tauschvertrag in Betracht kommenden Stempels mit demjenigen Stempel zu belegen, der für die Beurkundung von zwei Kaufverträgen Platz greift?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640323F0285
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