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Aktenzeichen VII 405/01

Datum 30.12.1901

Leitsatz Wann kann, wenn von einem Versicherten die Thätigkeit eines Dritten behufs Erstattung der Anzeige von einem erlittenen Unfalle in Anspruch genommen ist, und dieser Dritte die Nichteinhaltung der Frist, innerhalb deren die Anzeige erfolgen mußte, herbeiführte, die Fristversäumnis als entschuldigt gelten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032420295

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