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Aktenzeichen IV 299/01

Datum 13.01.1902

Leitsatz Nach welchem Rechte richtet sich der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau, wenn das den Ehemann für schuldig erklärende, noch vor dem 1. Januar 1900 ergangene Scheidungsurteil zwar nicht mit einem Rechtsmittel angefochten, aber erst nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches rechtskräftig geworden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032450303

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