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Aktenzeichen VII 147/01

Datum 28.12.1901

Leitsatz 1. Sind bei Berechnung der Beschwerdesumme im Falle der auf Grund des § 99 Abs. 3 C.P.O. erhobenen Beschwerde nur die Kosten in Ansatz zu bringen, welche bis zur Erledigung der Hauptsache entstanden sind? 2. Ist im Beschwerdeverfahren die Auferlegung eines richterlichen Eides statthaft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032590368

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