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Aktenzeichen I 376/01
Datum 18.01.1902
Leitsatz Steht einer Klage die Einrede der rechtskräftig entschiedenen Sache entgegen, wenn der verfolgte Anspruch bereits in einem früheren Rechtsstreite geltend gemacht, aber abgewiesen worden war, weil eine thatsächliche Begründung desselben gefehlt, und Kläger es trotz Erforderns des Gerichtes abgelehnt hatte, eine solche zu geben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640325D0378
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