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Aktenzeichen I 337/01
Datum 01.02.1902
Leitsatz Kann Gegenstand der Feststellung nach § 280 C.P.O. eine bloße Thatsache, oder nur ein Rechtsverhältnis sein? Ist der Feststellungsantrag noch zulässig über ein streitig gewordenes Rechtsverhältnis, über das die Instanz bereits durch Zwischenurteil nach § 303 daselbst entschieden hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032630399
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