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Aktenzeichen I 3/02

Datum 24.02.1902

Leitsatz Ist die Einrede der Rechtskraft gegen den Anspruch auf Herausgabe eines Wechsels begründet, wenn der Anspruch darauf gestützt wird, daß der Wechselanspruch nicht entstanden sei, letzterer aber inzwischen rechtskräftig festgestellt ist? -- Hat die Einrede der Rechtshängigkeit denselben Umfang, wie die Einrede der rechtskräftig entschiedenen Sache?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032690416

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