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Aktenzeichen VI 10/02

Datum 03.03.1902

Leitsatz Ist derjenige, der eine von ihm außerhalb seines Wohnsitzes betriebene Fabrik als Zweigniederlassung im Handelsregister hat eintragen lassen, wenn er aus einem Geschäfte, das auf den Betrieb der Fabrik Bezug hat, bei dem Gerichte der letzteren belangt wird, mit dem Einwande zu hören, daß von der Fabrik aus unmittelbar keine Geschäfte geschlossen würden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640326E0428

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