zurück

Aktenzeichen III 379/01

Datum 28.02.1902

Leitsatz 1. Ist bei der Versetzung eines aus der Klasse der Militäranwärter hervorgegangenen Kommunalbeamten in den Ruhestand die von ihm zurückgelegte Militärdienstzeit wie eine im Kommunaldienste zugebrachte Zeit nicht nur bei der Ermittelung der Höhe des nach den allgemeinen Vorschriften unzweifelhaft erdienten Ruhegehaltes, sondern auch schon bei der Feststellung, ob der Beamte die zur Erlangung der Pensionsberechtigung überhaupt erforderliche Mindestdienstzeit zurückgelegt habe, in Anrechnung zu bringen? 2. Einfluß der landesrechtlichen Vorschriften, die den Erwerb des Anspruches auf Ruhegehalt an den Ablauf einer bestimmten Zeit nach Erlangung einer festen Anstellung oder an den Beginn der letzteren knüpfen, auf die Entscheidung dieser Frage. 3. Zeitpunkt des Beginnes der pensionsfähigen Dienstzeit eines Kommunalbeamten in Preußen. 4. Rechtliche Bedeutung der Ortsstatuten nach preußischem Rechte.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640330B0045

Download PDF

zurück