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Aktenzeichen VII 467/01
Datum 04.03.1902
Leitsatz In welchem Verhältnisse steht § 3 Ziff. 1 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 zu § 19 des Anhanges bei § 646 preuß. A.L.R. I. 11? Wird durch die aus der letzteren Gesetzesvorschrift sich ergebenden Rechte des Gläubigers das Vorhandensein einer Benachteiligung im Sinne des Anfechtungsgesetzes ausgeschlossen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640330C0064
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