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Aktenzeichen IV 393/01

Datum 06.03.1902

Leitsatz Ist ein Verein, welchem seine Satzungen das Recht geben, unter gewissen Voraussetzungen die Ausschließung eines Mitgliedes zu beschließen, zu dieser Ausschließung auch alsdann noch befugt, wenn die Mitgliedschaft des Auszuschließenden zur Zeit der Beschlußfassung bereits erloschen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640330D0066

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