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Aktenzeichen V 422/01

Datum 08.03.1902

Leitsatz Liegt in der Zurverfügungstellung von Kuxen im Sinne des § 130 preuß. Allg. Bergges. eine Erfüllung der Schuldverbindlichkeit (§ 102 Abs. 2 a. a. O.), durch welche der frühere Eigentümer der Kuxe von der ihm nach § 107 a. a. O. der Gewerkschaft gegenüber etwa verbliebenen Verpflichtung befreit wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640330F0073

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