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Aktenzeichen II 416/01
Datum 14.03.1902
Leitsatz 1. Kann eine Lebensversicherungspolice für sich allein Gegenstand eines Faustpfandrechtes oder eines durch Vertrag bestellten dinglichen Retentionsrechtes sein? 2. Rechtliche Bedeutung einer Vereinbarung zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Gläubiger desselben, wonach die Police bei dem Gläubiger in dessen Interesse hinterlegt, und letzterer nur gegen Bezahlung seiner Forderung zur Herausgabe der Police verpflichtet sein soll.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033120083
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