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Aktenzeichen VII 45/02

Datum 18.03.1902

Leitsatz 1. Kann der mit unbeglaubigter schriftlicher Vollmacht versehene Prozeßbevollmächtigte, dessen Antrag wegen Mangels der von dem Gegner verlangten Beglaubigung der Vollmacht zurückgewiesen ist, für die Partei Beschwerde wegen prozeßordnungswidrigen Verfahrens bei Anwendung der §§ 80. 88. 89 C.P.O. erheben? 2. Findet § 567 Abs. 2 C.P.O. auf die in Gemäßheit des § 89 C.P.O. getroffenen Kostenentscheidungen Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033160098

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