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Aktenzeichen VII 6/02

Datum 21.03.1902

Leitsatz Sind im Falle der Tarifstelle 59 (Sicherstellung von Rechten) des Stempelgesetzes vom 31. Juli 1895 die in der Urkunde mitsichergestellten zukünftigen Zinsen bei der Berechnung des für die Stempelhöhe maßgeblichen Wertes der sichergestellten Rechte zu berücksichtigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640331B0123

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