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Aktenzeichen V 76/02
Datum 02.04.1902
Leitsatz Ist weitere Beschwerde gegen einen Beschluß zulässig, durch den eine Fristbestimmung auf Grund des § 109 Abs. 1 C.P.O. erst in der Beschwerdeinstanz erfolgt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033200144
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