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Aktenzeichen VI 391/01
Datum 03.04.1902
Leitsatz Muß bei einem durch den Handlungsagenten (welcher zum Vertragsabschlusse nicht ermächtigt war) vermittelten Geschäfte der Geschäftsherr - Verkäufer - für die über die Qualität der zu liefernden Ware von dem Agenten gegenüber dem Kunden abgegebenen Erklärungen einstehen und die Auffassung des Agenten von dem Inhalte der Offerte gegen sich gelten lassen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033210147
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