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Aktenzeichen II 23/02

Datum 08.04.1902

Leitsatz 1. Kann der aus gegenseitigem Vertrage zur Vorleistung Verpflichtete das wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des anderen Teiles ihm nach § 321 B.G.B. zustehende Recht, die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung oder Sicherheitsleistung zu verweigern, durch Einrede gegenüber der Klage auf Leistung geltend machen? 2. Ist die Einrede auch gegenüber dem Cessionar zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033270170

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